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   OVG Saarland, 30.07.1991 - 2 R 626/88   

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https://dejure.org/1991,11410
OVG Saarland, 30.07.1991 - 2 R 626/88 (https://dejure.org/1991,11410)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.07.1991 - 2 R 626/88 (https://dejure.org/1991,11410)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. Juli 1991 - 2 R 626/88 (https://dejure.org/1991,11410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Spielhalle; Stellplätze; Zugänglichkeit; Einfügen in die Umgebung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von

    Eine mit der Klageerhebung vorgenommene Beschränkung des den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens bildenden Baugenehmigungsbegehrens auf einen Vorbescheid ist rechtlich unbedenklich, wenn das Bauvorhaben als solches nicht verändert wird und die Zulässigkeitsfragen bereits im behördlichen Verfahren zu beurteilen waren (ebenso zur Zulässigkeit eines "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch während eines gerichtlichen Genehmigungsstreits OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252).

    Die beiden streitigen Zulässigkeitsfragen einerseits nach dem Einfügen des Vorhabens im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB und andererseits nach einer Vereinbarkeit mit den von der Beigeladenen speziell für Werbeanlagen erlassenen örtlichen Bauvorschriften (§ 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO) bildeten den zentralen Prüfungsgegenstand bereits im Baugenehmigungsverfahren für das insoweit im Tatsächlichen danach nicht modifizierte Bauvorhaben der Klägerin.(vgl. zu der Zulässigkeit eines sogenannten "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens unter anderem OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252, wonach diese mit Blick auf die §§ 173 VwGO, 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung (§ 91 VwGO) anzusehen ist) Für den Hilfsantrag lässt sich auch ein Rechtsschutzinteresse nicht verneinen.

  • OVG Saarland, 14.03.2003 - 1 Q 11/03

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Erteilung einer Baugenehmigung;

    Wird während eines gerichtlichen Verfahrens betreffend die Erteilung der Baugenehmigung das den Gegenstand des verfahrensbezogenen Bauantrages bildende Vorhaben solchermaßen geändert und zum Gegenstand der bereits anhängigen Verpflichtungsklage gemacht, erweist sich diese bereits als unzulässig, weil es - insbesondere wenn wie hier über die Zulassung einer Ausnahme nach Ermessen zu entscheiden ist - an einem entsprechenden Verwaltungsantrag und der Durchführung eines Vorverfahrens als Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verpflichtungsklage fehlt vgl. hierzu z.B. OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 - m.w.N.
  • OVG Saarland, 14.03.2003 - 2 Q 29/02

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Erteilung einer Baugenehmigung;

    Wird während eines gerichtlichen Verfahrens betreffend die Erteilung der Baugenehmigung das den Gegenstand des verfahrensbezogenen Bauantrages bildende Vorhaben solchermaßen geändert und zum Gegenstand der bereits anhängigen Verpflichtungsklage gemacht, erweist sich diese bereits als unzulässig, weil es - insbesondere wenn wie hier über die Zulassung einer Ausnahme nach Ermessen zu entscheiden ist - an einem entsprechenden Verwaltungsantrag und der Durchführung eines Vorverfahrens als Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verpflichtungsklage fehlt vgl. hierzu z.B. OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 - m.w.N.
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